Allgemeine Vertragsbedingungen

1.           ANWENDBARKEIT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") genannt gelten für alle Verträge, die zwischen Sarah Wiegand, Rothenbaumchaussee 1, 20148 Hamburg (nachfolgend "SAI Studio" oder "Sarah Wiegand" genannt) und Auftraggebern geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.           VERTRAGSGEGENSTAND

2.1.       Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Interior Design Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Beratung, Gestaltung und Umsetzung von Einrichtungskonzepten in Innenräumen.

2.2.       Die Einzelheiten des Vertrags werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

3.           ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag zwischen SAI Studio und dem Auftraggeber kommt wie folgt zustande: SAI Studio erstellt zunächst ein Angebot mit einer Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und einem Kostenvoranschlag unter Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser AGB sowie einer Kopie dieser AGB (nachfolgend zusammenfassend "Angebot" genannt) und übermittelt dieses an den Auftraggeber. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme des Auftraggebers erfolgt durch dessen schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt).

4.           LEISTUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

4.1.       Nach Abschluss des Vertrags beginnt SAI Studio mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen.

4.2.       SAI Studio erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

4.3.       Der Auftraggeber ist verpflichtet, SAI Studio alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, wie z.B. den Zugang zu den einzurichtenden Räumlichkeiten zu gewähren oder Kontakt zu anderen Subunternehmern des Auftraggebers o.ä. herzustellen. Art und Umfang der vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungspflichten werden die Parteien vor Vertragsschluss vereinbaren.

4.4.       SAI Studio haftet nicht für Schäden oder sonstige Störungen der Vertragsdurchführung, die durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber verursacht werden.

5.           GEWÄHRLEISTUNG

Verträge über die Erbringungen von Interior-Design-Leistungen sind Dienstverträge im Sinne von § 611 BGB. SAI Studio übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen.

6.           REFERENZEN

SAI Studio ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden und insbesondere davon Fotos und/oder Videos anzufertigen und diese für eigene Werbezwecke, insbesondere für eigene Marketingaktivitäten in den sozialen Medien und/oder im Internet zu verwenden.

7.           VERGÜTUNG

7.1.       Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.

7.2.       Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf das von SAI Studio angegebene Konto zu zahlen.

7.3.       Bei umfangreicheren Projekten kann eine Abschlagszahlung vereinbart werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

7.4.       Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber die Leistungen von SAI Studio nicht oder nur zum Teil umsetzt.

7.5.       Mit der Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf die geschuldeten Leistungen abgegolten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Aufwendungsersatz, bestehen nicht.

8.           ABTRETUNGSVERBOT

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten.

9.           HÖHERE GEWALT

9.1.       SAI Studio haftet nicht für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.

9.2.       SAI Studio ergreift im Rahmen der eigenen Befugnisse und Möglichkeiten angemessene Maßnahmen, wobei die Übernahme unverhältnismäßiger Kosten nicht verlangt werden kann, um: (i) zu verhindern, dass Ereignisse höherer Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen; (ii) die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern; und (iii) den Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.

9.3.       Nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt werden sich die Parteien hinsichtlich der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch SAI Studio abstimmen.

9.4.       Soweit die Leistungserbringung endgültig unmöglich ist, gilt der Vertrag zwischen den Parteien ab dem Datum der Mitteilung der Unmöglichkeit der Erfüllung durch SAI Studio als beendet; wenn die Unmöglichkeit nur vorübergehender Natur ist und das Interesse des Auftraggebers an der Leistung nicht beeinträchtigt ist, können die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag zeitweilig ausgesetzt wird. Hierzu werden sich die Parteien gesondert abstimmen.

10.        DATENSCHUTZ

Der Umgang von SAI Studio mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers aus datenschutzrechtlicher Sicht wird in der beigefügten Datenschutzerklärung näher erläutert. Dort finden sich auch Erläuterungen zu den Datenschutzrechten.

11.        HAFTUNG

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen etwaigen Anspruch des Auftraggebers auf entgangenen Gewinn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Begriff der "wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Darüber hinaus haftet SAI Studio auch für sonstige Schäden des Auftraggebers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SAI Studio, Sarah Wiegand oder der von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen oder soweit SAI Studio eine Garantie übernommen hat. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SAI Studio nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von SAI Studio nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für arglistiges Verschweigen bleibt unberührt.

12.        KÜNDIGUNG

Soweit nicht anders vereinbart, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

13.        RECHTSFOLGEN BEI VERTRAGSVERSTÖSSEN

13.1.     Sollte der Auftraggeber gegen eine der in dem Vertrag aufgeführten Pflichten verstoßen, so kann SAI Studio nach Maßgabe von Ziff. 12 dieser AGB den Vertrag außerordentlich kündigen.

13.2.     Weitere Ansprüche von SAI Studio, insbesondere solche auf Vergütung oder Schadensersatz, bleiben von der Kündigung des Vertrags unberührt.

14.        GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg.

15.        SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1.     Der Vertrag ist auflösend bedingt auf den Eintritt der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Auftraggebers.

15.2.     Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abschluss, Änderung und Aufhebung eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

15.3.     Für Erklärungen, die von SAI Studio und/oder dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags abgegeben werden, ist die Textform ausreichend, es sei denn, in einem Vertrag ist ausdrücklich die Schriftform bestimmt. Textform bezeichnet eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (z.B. einfache E-Mail).

15.4.     Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang und gelten auch ohne Beachtung des Formerfordernisses (§ 305b BGB).

15.5.     Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Regelungslücke.